| Luftraum A (Alpha) / B (Bravo) |
| Die Lufträume A und B sind
kontrollierte Lufträume. Während im Luftraum A ausschließlich IFR-Flüge (Flüge nach
Instrumentenflugregeln) zulässig sind, sind im Luftraum B auch VFR-Flüge (Flüge nach
Sichtflugregeln) zugelassen. In beiden Lufträumen ist dauernde Hörbereitschaft vorgeschrieben, Flugverkehrskontrollfreigaben (Start, Landung, Ein-, Aus- und Durchflug) sind erforderlich. Im Luftraum B sind VFR-Minima in Form einer Flugsicht von 8 km oberhalb FL 100 (Flugfläche 100 = 10.000 ft) bzw. 5 km unterhalb FL 100 sowie ein Abstand von Wolken vertikal von 1.000 ft und horizontal von 1,5 km vorgeschrieben. Die Lufträume der Klassen A und B sind in Deutschland jedoch nicht eingerichtet. |
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