| Luftraum C (Charlie) |
Der Luftraum C ist ein kontrollierter Luftraum. Das bedeutet, dass Flugverkehrskontrollfreigaben (Einflug, Durchflug etc.) erforderlich sind. Der Luftraum C schließt sich vertikal an den Luftraum D an und ist weiterhin ab FL 100 (Flugfläche 100 = 10.000 ft) eingerichtet. VFR-Flüge (Flüge nach Sichtflugregeln) werden von IFR-Flügen (Flügen nach Instrumentenflugregeln) gestaffelt. Über den Sprechfunk ist dauernde Hörbereitschaft zu halten. Als Minima für VFR-Flüge muss eine Flugsicht von 8 km oberhalb FL 100, 5 km unterhalb FL 100 sowie ein Abstand von Wolken vertikal von 1.000 ft und horizontal von 1,5 km gegeben sein. In Kontrollzonen (um Verkehrsflughäfen) ist zusätzlich eine Bodensicht von 5 km sowie eine Hauptwolkenuntergrenze von mindestens 1.500 ft notwendig. Als Dienst steht die Flugverkehrskontrolle sowie die Verkehrsinformation - mit Ausweichempfehlungen auf Anfrage - zur Verfügung. |
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