| Luftraum D (Delta) |
| Der Luftraum D wird um
Verkehrsflughäfen eingerichtet. Er beinhaltet insbesondere die Kontrollzonen (CTR).
Zulässig sind dort nur IFR-Flüge (Flüge nach Instrumentenflugregeln) sowie
Sonder-VFR-Flüge (besonders genehmigte Flüge nach Sichtflügregeln). Für den Einflüge
in, den Durchflug sowie den Ausflug aus diesem Luftraum, ebenso wie für Starts/Landungen,
sind Flugverkehrskontrollfreigaben erforderlich. In diesem Luftraum ist dauernde Hörbereitschaft zu halten. Als Minima für VFR-Flüge gelten: Flugsicht 8 km oberhalb FL 100 (Flugfläche 100 = 10.000 ft), 5 km unterhalb FL 100, Abstand von Wolken vertikal 1.000 ft / horizontal 1,5 km. In der Kontrollzone ist zusätzlich eine Bodensicht von 5 km sowie eine Hauptwolkenuntergrenze von mindestens 1.500 ft notwendig. Bei VFR-Flügen dürfen Wolken nicht berührt werden. Als Dienst steht im Luftraum D die Flugverkehrskontrolle einschließlich Verkehrsinformationen über VFR-Flüge mit Ausweichempfehlungen auf Anfrage zur Verfügung. |
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