| Luftraum E (Echo) |
Der Luftraum E ist ein kontrollierter Luftraum. Er hat eine Untergrenze von 1.000, 1.700 bzw. 2.500 ft GND (Fuss über Grund) und erstreckt sich bis zur FL 100 (Flugfläche 100 = 10.000 ft). Aus Sicherheitsgründen gelten für VFR-Flüge (Flüge nach Sichtflugregeln) Minima in Form einer Flugsicht von 8 km und einem Abstand von Wolken vertikal von 1.000 ft und horizontal von 1,5 km. Diese Minima sind notwendig, da im Luftraum E IFR-Flüge (Flüge nach Instrumentenflugregeln) und unkontrollierte VFR-Flüge durchgeführt werden. Als Dienste steht, soweit möglich, die Flugverkehrskontrolle einschließlich Verkehrsinformation über VFR-Flüge zur Verfügung. |
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